UPDATE: Aufgrund des Ministerschreibens vom 21.01.2021 wird der Eingeschränkte Pandemiebetrieb, mit den damit verbundenen Regelungen gem. Trägerschreiben vom 08.01.2021, zunächst weiterhin bis zum 14.02.2021 verlängert. | Ministerbrief Eltern
Liebe Eltern. Bund und Länder haben den bundesweiten Lockdown bis zum 31.01.2021 weiter verlängert.
Mit dem gestrigen Schreiben des zuständigen Ministeriums des Landes NRW haben wir nun auch weitere Konkretisierungen erhalten, die wir Ihnen hiermit weitergeben.
In Kindertageseinrichtungen wird es bis Ende Januar 2021 einen „eingeschränkten Pandemiebetrieb“ geben, zunächst bis zum 31.01.2021. Um Kontakte zu reduzieren, sollten Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen und nicht in die KiTa bringen. Machen Sie bitte von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu Hause zu vereinbaren.
Sollte Ihnen die Betreuung zu Hause nicht möglich sein, wird die Betreuung in eingeschränktem Umfang angeboten. Orientiert an den Betreuungsverträgen mit einem Umfang von 25, 35 und 45 Stunden, reduziert sich der Betreuungsumfang für jedes Kind um 10 Wochenstunden. Die Ausgestaltung, im Hinblick auf die Verteilung der Wochenstunden und Betreuungszeiten, für unsere DRK Einrichtungen sieht dabei für alle Kinder grundsätzlich wie folgt aus:
Betreuungsstunden lt. Betreuungsvertrag | Betreuungsstunden 11.01.2021-31.01.2021 (eingeschränkter Pandemiebetrieb) | Betreuungszeit
Montag bis Freitag
|
25 | 15 | 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr |
35 | 25 | 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
45 | 35 | 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr |
Sollten Sie einen Betreuungsbedarf im Zeitraum vom 11.01.2021 bis 31.01.2021 haben, so teilen Sie diesen bitte unbedingt bis zum Samstag, den 09.01.2021 per Mail den KiTa Leitungen mit.
Alle derzeitigen Hygienestandards, Regelungen und Empfehlungen gelten weiter. Es bleiben die strikte Trennung der Gruppen, der ihnen zugeordneten Räume, Zugänge, sowie Zeiten auf dem Außengelände weiterhin bestehen. Die derzeitigen Maßnahmen in der Bring- und Abholsituation werden ebenso weiter angewendet.
Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 31.01.2021. Solange wir uns in Pandemiezeiten befinden, kann es auch weiterhin unvorhersehbare Änderungen geben, auf die wir dann alle reagieren müssen.
In diesem Sinne: Passen Sie auch weiterhin aufeinander auf!