Mit Wirkung ab Freitag, den 07. Mai 2021, 0:00 Uhr ist die Regelung zum Schwellenwert der Inzidenz 165 für den Kreis Warendorf außer Kraft. Das Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung ist ab dem vorgenannten Zeitpunkt somit aufgehoben und es gilt wieder der eingeschränkte Regelbetrieb, mit allen Ihnen bereits bekannten Maßnahmen und Regelungen. Demnach können ab Freitag, den 07.05.2021 dann alle Kinder wieder die Kindertagesbetreuung besuchen. Es bleibt bei der Kürzung des Betreuungsumfangs um 10 Stunden/Woche und bei der Ausgestaltung der Betreuungszeiten. Weiterhin bleiben auch die festen Gruppentrennungen bestehen.
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